YouTuber Erwirbt Bundesverdienstkreuz für 149 Euro
Ein YouTuber hat behauptet, ein Bundesverdienstkreuz für 149 Euro gekauft zu haben, was zu einer Untersuchung des Bundespräsidialamts führte. (Urheber/Quelle/Verbreiter: )

Ein Bundesverdienstkreuz für 149 Euro einfach beim Hersteller kaufen, anstatt es sich durch besondere Verdienste zu verdienen? Der YouTuber Marvin Wildhage behauptet, genau das getan zu haben. In einem Video erklärt er, dass er sich mit einer E-Mail einer fiktiven Agentur an die Herstellerfirma des Ordens gewandt hat und dabei einen Zeitungsartikel aus dem Internet verwendet hat. Laut Wildhage handelt es sich um einen Scherz im Namen des 2016 verstorbenen Kult-Moderators Peter Lustig.

Nachlassverwalter von Peter Lustig

In der E-Mail stellte sich Wildhage als Nachlassverwalter von Peter Lustig vor und gab an, dass dessen Bundesverdienstkreuz bei einem Einbruch gestohlen worden sei. Daraufhin bat er um einen Ersatz. „Als einzigen Nachweis verlangen sie von mir einen handelsüblichen Zeitungsartikel, den sich jeder Idiot aus dem Internet ziehen kann“, erklärt der 28-Jährige im Video.

Zehn Tage später erhielt Wildhage ein unauffälliges Päckchen, das er mit einer Bestellung aus China verglich. Darin befand sich ein elegantes, nachtblaues Kästchen mit goldenem Bundesadler, in dem das rot-goldene Kreuz mit dem Adler in der Mitte lag – die einfachste Form des Bundesverdienstkreuzes.

Übliche staatliche Symbole leicht zu erwerben

Wildhage wollte mit diesem Experiment zeigen, dass selbst die höchsten staatlichen Symbole nicht so gut geschützt sind, wie man annehmen könnte. „Ich wollte demonstrieren, dass man mit ein wenig Geschick weit kommen kann – weiter, als man eigentlich sollte“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa), nachdem der «Spiegel» über den Vorfall berichtet hatte.

Bundespräsidialamt reagiert

Das Bundespräsidialamt, zuständig für die Verleihung von Verdienstorden, erklärte auf Anfrage, dass es nicht in den Erwerb des Ordens durch Wildhage involviert gewesen sei. In einer schriftlichen Stellungnahme hieß es, sie seien mit dem Hersteller in Kontakt, um den Grund für den Fehler bei der Überprüfung des Nachweises für den Besitz des Ordens zu klären.

Es wurde zudem mitgeteilt, dass Vorkehrungen getroffen wurden, um einen unberechtigten Erwerb unter Täuschung künftig auszuschließen. Der Hersteller hat zugesichert, den durch Täuschung erlangten Orden von Wildhage zurückzufordern.

Rechtliche Konsequenzen

Das Bundespräsidialamt wies darauf hin, dass nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen Auszeichnungen nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitznachweises an Privatpersonen vergeben werden dürfen. Üblicherweise erfolgt dies durch Vorlage der Verleihungsurkunde, die jeder Ausgezeichnete zusammen mit dem Orden erhält.

Wildhage sollte den Orden in keinem Fall tragen, da das unbefugte Tragen oder Überlassen von Orden als Ordnungswidrigkeit gilt, was die obersten Landesbehörden ahnden können.


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