Britney Spears bei den GLAAD Media Awards 2018. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Chris Pizzello/Invision/AP/dpa)

Popsängerin Britney Spears muss sich nicht wegen Vorwürfen von Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft im kalifornischen Bezirk Ventura County gab bekannt, dass aus Mangel an Beweisen von einer Anzeige abgesehen werde.

Der Fall drehte sich um Vorwürfe einer Mitarbeiterin der Sängerin, dass sie bei einem handgreiflichen Streit von Spears angegriffen worden sei.

Die Polizei hatte nach dem Vorfall Mitte August ermittelt. Nach Darstellung der Haushälterin soll Spears der Frau ein Telefon aus der Hand geschlagen haben. Der Fall wurde der Staatsanwaltschaft zur Prüfung übergeben. Die Behörde befand nun, dass weder nennenswerter Sachschaden noch Verletzungen bei der Mitarbeiterin festgestellt worden seien, die zu einer Anklage hätten führen können. 

Spears, die nach einem psychischen Zusammenbruch 2008 unter der Vormundschaft ihres Vaters und einer anderen Person steht, kämpft derzeit vor Gericht in Los Angeles dagegen an. Unter dem Hashtag «#FreeBritney» haben sich in den vergangenen Monaten viele Unterstützer auf die Seite der Sängerin geschlagen, die Freiheit und Selbstbestimmung für Spears fordern.

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