Hat Angelo Kelly gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen? Das wird vor Gericht entschieden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa)

Ex-Kinderstar Angelo Kelly hat Ärger mit der Justiz. Es geht um den Vorwurf der Kinderarbeit. Weil sein kleiner Sohn William abends mit ihm auf der Bühne stand, muss der 39 Jahre alte Sänger sich vor Gericht verantworten.

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken hat ein Bußgeld von 5000 Euro gegen den einst jüngsten Spross der in den 1990er Jahren erfolgreichen Kelly Family verhängt. Weil er Einspruch gegen den Bescheid einlegte, kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Haßfurt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatten mehrere lokale Medien über den Fall berichtet.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein Auftritt von Angelo Kelly & Family im Rahmen der «Irish Summer-Tour 2019» am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken. Sohn William war damals vier Jahre alt und soll von 20 Uhr bis 20.20 Uhr auf der Bühne gestanden haben, was aus Sicht der Behörden einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz bedeutet.

Laut Medienberichten soll es kein Einzelfall gewesen und Angelo Kelly wegen der Auftritte seines kleinen Sohnes schon öfter ins Visier der Behörden geraten sein. Daher auch die mit 5000 Euro sehr hoch angesetzte Summe. Ein Sprecher des Amtsgerichts Haßfurt bestätigte, dass es auch andernorts Verfahren gab, nannte aber keine Details.

«Ich würde nie etwas tun, was das Wohl meines Kindes gefährden würde», sagte Angelo Kelly der «Bild»-Zeitung. Seine Familie habe in den vergangenen Jahren stets gut mit den Jugendbehörden bezüglich der Auftritte der Kinder zusammengearbeitet, betonte er. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur wollten er und seine Sprecherin sich zunächst nicht weiter dazu äußern.

Kellys Anwalt Julian Ackermann sagte der «Bild»: «Es geht um kurze Bühnenbesuche von William während der Konzerte seines Vaters im Beisein seiner Mutter und seiner Geschwister. William konnte stets selbst entscheiden, ob er auf die Bühne möchte und ob er mitsingen oder auf seiner Kindergitarre mitklimpern möchte.»

Die rechtliche Grundlage für den Streit ist das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das bestimmt, «dass die Beschäftigung von Kindern (also Personen unter 15 Jahren) verboten ist (…) und dass behördliche Ausnahmen für Kinder bis sechs Jahren bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr möglich sind», wie das Amtsgericht mitteilte.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist diese Regelung auch durchaus sinnvoll: «Bildungs- und Freizeitinteressen des Kindes dürfen nicht eingeschränkt werden», sagt Geschäftsführer Holger Hofmann.

Angelo Kelly war selbst ein Kinderstar, feierte in den 1990er Jahren mit der Original-Kelly-Family riesige Erfolge. Mit blonden Engelslocken und glockenheller Stimme schmetterte er den größten Erfolg der Band: «An Angel».

Inzwischen ist der einst jüngste Kelly-Spross selbst Großfamilien-Vater und führt die musikalische Familientradition fort. Mit seiner Frau Kira, für die er mit 13 Jahren den Hit «I can’t help myself» schrieb, und den fünf gemeinsamen Kindern hat er 2018 das erste gemeinsame Album aufgenommen, Vox begleitete das Leben der Familie in der Auswanderer-Sendung «Goodbye Deutschland».

Er selbst erinnerte sich an seine Zeit als Kinderstar in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur von 2017 so: «Ich habe es selber nicht als negativ empfunden und auch nicht als Jackson Five oder so. Im Großen und Ganzen war ich sehr glücklich. Und als es Mitte der 90er zu viel wurde, da hat das auch unseren Vater überfordert. Das war ein Tornado.»

Sein älterer Bruder Michael Patrick («Paddy») Kelly sagte der dpa einmal: «Ich bin in einem Campingwagen geboren, habe gelernt zu singen und zu musizieren. Wir haben keine Schule besucht, sondern die Welt bereist – und dann kamen die musikalischen Erfolge, anfangs auf der Straße, später in Stadien. Ein normales Leben war das nicht.»

Im Streit um den Auftritt seines Sohnes musste Angelo Kelly vor Gericht selbst nicht erscheinen, wie ein Sprecher mitteilte. Ein Urteil erging am ersten Verhandlungstag nicht, weil sein Anwalt nach Gerichtsangaben einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellte, der dem Wunsch nach einer Verlegung des Termins zuvor nicht entsprochen hatte. Über den Befangenheitsantrag soll Anfang kommender Woche entschieden werden, ein Urteil ist dann für den 12. Februar geplant.

«Es gibt leider viel Kinderarbeit in unserem Land und es gibt sehr wenig Kontrollen», sagt der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. «Das Phänomen gibt es massenhaft – auch in Deutschland.» In der Regel werde das Thema aber missachtet, weil die Gewerbeaufsicht zu wenig Personal habe. «Insofern ist es schon mal gut, dass hier wenigstens genau hingeschaut wird.»

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