Stefan Cantz, der Drehbuchautor des Kult-Films «Manta Manta» von 1991, hat sich mit Constantin Film geeinigt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Britta Schultejans/dpa)

Der Streit zwischen der Produktionsfirma Constantin Film und dem Drehbuchautor des 1990er-Jahre-Films «Manta Manta» um die Fortsetzung aus dem vergangenen Jahr ist beigelegt worden. Die Streitparteien einigten sich am Montag vor dem Landgericht München I auf einen Vergleich. Constantin Film zahlt dem Autor Stefan Cantz, der das Drehbuch für den ersten Teil geschrieben hat, an «Manta Manta – Zwoter Teil» aber nicht mehr beteiligt worden war, 35 000 Euro. 

Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock entschuldigte sich vor Gericht bei Cantz. Er bekundete sein «Bedauern darüber, wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei ihnen so angekommen ist», sagte er zu Cantz. «Es war nie die Absicht, Ihre Verdienste unter den Scheffel zu stellen. Wir haben auch nie in Abrede gestellt, dass Sie der Autor des ersten Films sind.»

Die beiden Männer gaben sich die Hand und Cantz, der ursprünglich mehr als 100 000 Euro gefordert hatte, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Vergleich. «Das ist das, was wir wollten», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Um Geld sei es ihm nie gegangen, wohl aber um Anerkennung. Er hoffe auf eine «Signalwirkung» für andere Drehbuchautoren, die seinen Streit vor Gericht (Az. 42 O 6331/23) «als Hinweis nehmen, für die eigenen Interessen zu kämpfen». 

Cantz, der Drehbuchautor des Kult-Films von 1991, hatte die Produktionsfirma Constantin Film wegen der Komödie «Manta Manta – Zwoter Teil» von Regisseur Til Schweiger verklagt. Der Film machte auch Schlagzeilen, weil es Kritik an den Produktionsbedingungen und Vorwürfe gegen Schweiger gab. Doch Cantz kritisierte etwas ganz anderes: Aus seiner Sicht hatte die Constantin gar kein Recht darauf, seine Geschichte überhaupt weiterzuschreiben, ohne ihn zu fragen. 

Er sah durch die Fortsetzung der Geschichte über den Autonarren und passionierten Raser Bertie (Schweiger) und Friseurin Uschi (Tina Ruland) aus dem Jahr 2023 das Bearbeitungsrecht an seinem Jahrzehnte alten Drehbuch verletzt.  Cantz meinte, die Fortsetzung nehme das Ursprungswerk – also sein Drehbuch – zur Grundlage und knüpfe ausdrücklich daran an. 

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